Zu den Informationen aller aktuellen Pfarrgemeinderatsmitglieder und unserer Ausschüsse gelangen Sie über über diesen Link: Pfarreiengemeinschaft


Was ist der Pfarrgemeinderat? Ein Gremium zur Mitgestaltung der Seelsorge. Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer in pastoralen und seelsorglichen Belangen, koordiniert die Arbeit in der Pfarrei und unterstützt die einzelnen Gruppen. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Mitarbeitern darüber diskutieren, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden sollen. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt. Die letzte Pfarrgemeinderatswahl war im Frühjahr 2014.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat? Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Mitgestaltung der Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern gehört dazu. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte? Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben, v.a. für die Kirche vor Ort. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche? Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen. Besonders in Zeiten, in denen hauptamtliche Stellen knapper werden, ist die ehrenamtliche Mitarbeit zunehmend wichtig.